Drüsiges Springkraut, invasive Pflanze am Rande eines Weges im Schwarzwald

Invasive Pflanzen im GaLaBau: Neue Empfehlungen und Alternativen

Invasive, gebietsfremde Pflanzenarten stellen eine wachsende Herausforderung im Garten- und Landschaftsbau dar. Sie verdrängen heimische Arten, destabilisieren Ökosysteme und können sogar gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere mit sich bringen. Angesichts dieser Problematik haben führende Branchenverbände ihre Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Pflanzen aktualisiert. Die neuen Leitlinien bieten wertvolle Hilfestellungen für GaLaBau-Unternehmen, Planer und Kommunen, um gesetzeskonform und umweltbewusst zu agieren.

Aktualisierte Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten

Die neuen Empfehlungen gliedern sich in zwei zentrale Bereiche. Zum einen betrifft dies die verbotenen invasiven Arten nach EU-Verordnung, die weder kultiviert noch verbreitet werden dürfen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Pflanzen nicht in ihren Projekten zum Einsatz kommen. Zum anderen gibt es eine Bewertung weiterer problematischer Pflanzen, die zwar nicht offiziell verboten sind, aber vom Bundesamt für Naturschutz als invasiv oder potenziell invasiv eingestuft wurden. Hier geben die Empfehlungen Hinweise zur Nutzung und möglichen Alternativen.

Rechtlicher Hintergrund und Verpflichtungen

Grundlage dieser Empfehlungen ist die EU-Verordnung Nr. 1143/2014, die die Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten innerhalb der EU verhindern soll. In Deutschland wurde daraufhin ein nationaler Aktionsplan erarbeitet, der seit August 2021 in Kraft ist. GaLaBau-Unternehmen sind verpflichtet, sich an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten, um Bußgelder oder Auflagen zu vermeiden.

Die Liste der invasiven Arten wird regelmäßig aktualisiert, weshalb es für Betriebe wichtig ist, sich stets auf dem neuesten Stand zu halten. Die neuen Empfehlungen der Branchenverbände erleichtern die Orientierung und helfen dabei, rechtliche Fallstricke zu umgehen.

Überraschende Vertreter auf der Liste

Einige Pflanzen, die bislang als harmlos galten und in vielen deutschen Gärten weit verbreitet sind, sind jedoch als invasiv eingestuft. Dazu gehören unter anderem:

  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera): Einst als attraktive Zierpflanze eingeführt, breitet sie sich rasant an Flussufern aus und verdrängt dort heimische Vegetation.
  • Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum): Die imposante Pflanze birgt ein erhebliches Gesundheitsrisiko, da ihr Pflanzensaft in Verbindung mit Sonnenlicht zu schweren Hautreaktionen führen kann.
  • Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica): Diese extrem wüchsige Art kann mit ihren aggressiven Wurzeln sogar bauliche Strukturen wie Fundamente und Asphaltwege schädigen.

Nachhaltige Alternativen für problematische Pflanzen

Um dennoch attraktive und ökologisch wertvolle Garten- und Landschaftsflächen zu gestalten, bieten sich verschiedene heimische Alternativen an:

  • Echtes Lungenkraut (Pulmonaria officinalis) als Ersatz für das Drüsige Springkraut. Es punktet mit hübschen Blüten und zieht Bienen an.
  • Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) statt des Riesen-Bärenklaus. Diese Art ist weniger aggressiv und gesundheitlich unbedenklich.
  • Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum) als Alternative zum Japanischen Staudenknöterich. Diese Pflanze ist robust und eine wertvolle Nahrungsquelle für Schmetterlinge.

Bewusstes Handeln für eine nachhaltige Zukunft

Der verantwortungsvolle Umgang mit invasiven Pflanzen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der heimischen Biodiversität. Durch die Wahl geeigneter Alternativen lässt sich die Umwelt nachhaltig schützen, ohne auf ansprechende Gestaltungslösungen verzichten zu müssen. Die neuen Empfehlungen der Branchenverbände liefern wertvolle Orientierungshilfen, damit GaLaBau-Betriebe auch in Zukunft naturnah und verantwortungsvoll arbeiten können.